Publikationen
Inkrafttreten der ZPO-Revision per 1. Januar 2025
An seiner Sitzung vom 6. September 2023 beschloss der Bundesrat, die Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) auf den 1. Januar in Kraft zu setzen. Bei der ersten umfassenden Revision seit Einführung der eidgenössischen ZPO im Jahr 2011 setzte sich der Gesetzgeber das Ziel, die Praxistauglichkeit zu verbessern, indem der Zugang zum Gericht und damit die Rechtsdurchsetzung erleichtert werden soll.
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StPO-Revision: Änderungen im Strafbefehlsverfahren
Der Bundesrat hat am 23. August 2023 beschlossen, die Änderungen der Strafprozessordnung (StPO) auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Die Revision betrifft unter anderem auch das Strafbefehlsverfahren (Art. 352 ff. StPO). Nachfolgend wird auf insbesondere auf die Einführung von vorgängigen Einvernahmen Beschuldigter eingegangen (Art. 352a revStPO).
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Revision des DNA-Profil-Gesetzes
Am 1. August 2023 ist das revidierte DNA-Profil-Gesetz in Kraft getreten. Im Wesentlichen können die Strafverfolgungsbehörden neu die sogenannte DNA-Phänotypisierung nutzen.
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Anwaltsgeheimnis und interne Untersuchungen
Im Urteil 1B_509/2022 vom 2. März 2023 nahm das Bundesgericht Stellung zum Umfang des Anwaltsgeheimnisses bei internen Untersuchungen und bestätigte seine langjährige Praxis.
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Projekt Justitia 4.0 – Digitaler Wandel der Justiz
In seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Das Gesetz soll das Fundament für die Umsetzung des Projekts “Justitia 4.0” darstellen – einer nationalen Kommunikationsplattform, welche den Rechtsverkehr zwischen Behörden, Advokatur und Justiz auf digitaler Ebene ermöglichen soll.
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