Wehren­berg Recht­san­wälte ist eine auf­strebende Anwalt­skan­zlei in Zürich, die Ihnen in diversen Rechts­bere­ichen, ins­beson­dere im Wirtschaftsstrafrecht, Ver­tragsrecht und Ver­wal­tungsrecht, bera­tend zur Seite ste­ht und Sie in Ver­fahren vor sämtlichen Behör­den und Gericht­en in der Schweiz ver­tritt.

Unser Pro­fil.
Kom­pe­ten­zen

Wir brin­gen neben jahrzehn­te­langer Erfahrung und Exper­tise in unseren Kernge­bi­eten auch viel Neugi­er und Elan mit, um unsere Klien­ten kom­pe­tent, zuver­läs­sig und lösung­sori­en­tiert zu berat­en. Für unsere inter­na­tionalen Klien­ten gehen wir bei Bedarf stets die Extra-Meile.

Alle unsere Dienstleistungen
Wirtschaftsstrafrecht
Eine Stra­fun­ter­suchung ist stets eine Belas­tung für Betrof­fene und mit ein­er grossen Ungewis­sheit ver­bun­den. In ein­er solch belas­ten­den Sit­u­a­tion und angesichts der ein­schnei­den­den Auswirkun­gen ist es empfehlenswert, sich möglichst früh rechtliche Unter­stützung und Beratung zu holen.
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Ver­tragsrecht
Verträge sind all­ge­gen­wär­tig: Arbeits‑, Miet- und Kaufverträge gehören zu unserem All­t­ag. Mit einem Ver­tragsab­schluss leg­en wir in verbindlich­er Weise fest, welche Rechte und Pflicht­en wir haben.
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Ver­wal­tungsrecht
Die Rechts­beziehung zwis­chen Staat und Indi­vidu­um ist durch ein­seit­ige, hoheitliche Akte geprägt. Der Staat nimmt eine über­ge­ord­nete Rolle ein, sei dies mit Blick auf Ein­bürgerun­gen, Steuer­rech­nun­gen oder Baube­wil­li­gun­gen.
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Über uns.
Team

Unser Team ist bre­it aufgestellt, mit mehrjähriger Erfahrung in Advokatur, Wirtschaft und Jus­tiz. Wir haben unter­schiedliche Stärken und ergänzen uns fach­lich, sodass wir Ihre juris­tis­chen Bedürfnisse in ver­schiede­nen Rechts­ge­bi­eten abdeck­en kön­nen. Auf­grund unser­er Grösse kön­nen wir weit­er eine enge, per­sön­liche Betreu­ung unser­er Klien­ten gewährleis­ten. Wir suchen nach Lösun­gen für Sie und gehen dabei prag­ma­tisch, effizient und lösung­sori­en­tiert vor. Falls notwendig, vertreten wir Sie vor Gericht – kon­se­quent und engagiert.

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Aktuelles
Pub­lika­tio­nen | News
Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion vom 11. Oktober 2024
Videoaufze­ich­nung der Podi­ums­diskus­sion vom 11. Okto­ber 2024
Podi­ums­diskus­sion: Experten­bericht zu Men­schen­rechts­stan­dards für Sau­di-Ara­bi­ens WM-Bewer­bung 2024
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Übertragung nichtiger Aktienzertifikate
Über­tra­gung nichtiger Aktien­z­er­ti­fikate
In der Prax­is kommt es immer wieder vor, dass physis­che Aktien­z­er­ti­fikate vor der Ein­tra­gung der Gesellschaft ins Han­del­sregis­er aus­gegeben wer­den. Art. 644 Abs. 1 OR sta­tu­iert, dass Aktien, die vor der Ein­tra­gung ins Han­del­sreg­is­ter aus­gegeben wer­den, nichtig sind. Dies führt in der Prax­is zu erhe­blichen Recht­sun­sicher­heit­en. Dieser Beitrag soll beleucht­en, ob die Nichtigkeit von Aktien heil­bar ist oder ob eine Über­tra­gung der nichti­gen Zer­ti­fikate den­noch gültig gewe­sen sein kön­nte.
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FIFA-Menschenrechtspolitik - Podiumsdiskussion am 11. Oktober 2024
FIFA-Men­schen­recht­spoli­tik – Podi­ums­diskus­sion am 11. Okto­ber 2024
Am 22. Mai 2024 forderten drei Men­schen­recht­sex­perten in einem Bericht an die FIFA, dass Sau­di-Ara­bi­en für die WM-Bewer­bung 2034 Men­schen­rechts­stan­dards ein­hal­ten muss. Die FIFA hat noch nicht reagiert, die Entschei­dung fällt im Dezem­ber 2024. Am 11. Okto­ber 2024 hal­ten die Experten im Wid­der Hotel in Zürich ein Podi­um zur FIFA-Men­schen­recht­spoli­tik ab.
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Minusstunden im Arbeitsrecht
Minusstun­den im Arbeit­srecht
In der Prax­is häu­fig the­ma­tisiert wer­den Über­stun­den. Wenn ein Arbeit­nehmer aber weniger Stun­den arbeit­et, als ver­traglich vere­in­bart wurde, entste­hen sog. Minusstun­den. Dieser The­matik nimmt sich der fol­gende Auf­satz an, indem gek­lärt wird, ob und in welchen Fällen Arbeit­nehmer diese Stun­den in natu­ra nach­holen müssen oder dies an ihr Salär anrech­nen lassen müssen.
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Rechtsanwälte kritisieren FIFA bei Auswahl von Saudi Arabien
Recht­san­wälte kri­tisieren FIFA bei Auswahl von Sau­di Ara­bi­en
Die FIFA wurde am Mittwoch von inter­na­tionalen Anwäl­ten (inkl. Ste­fan WEHREN­BERG) aufge­fordert, sich an ihre eigene Poli­tik zu hal­ten und die Men­schen­recht­slage in Sau­di-Ara­bi­en zu prüfen, bevor sie das Kön­i­gre­ich für die Aus­rich­tung der Fuss­ball­welt­meis­ter­schaft der Män­ner 2034 auswählt.
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Inkrafttreten der ZPO-Revision per 1. Januar 2025
Inkraft­treten der ZPO-Revi­sion per 1. Jan­u­ar 2025
An sein­er Sitzung vom 6. Sep­tem­ber 2023 beschloss der Bun­desrat, die Änderung der Schweiz­erischen Zivil­prozes­sor­d­nung (ZPO) auf den 1. Jan­u­ar in Kraft zu set­zen. Bei der ersten umfassenden Revi­sion seit Ein­führung der eid­genös­sis­chen ZPO im Jahr 2011 set­zte sich der Geset­zge­ber das Ziel, die Prax­is­tauglichkeit zu verbessern, indem der Zugang zum Gericht und damit die Rechts­durch­set­zung erle­ichtert wer­den soll.
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StPO-Revision: Änderungen im Strafbefehlsverfahren
StPO-Revi­sion: Änderun­gen im Straf­be­fehlsver­fahren
Der Bun­desrat hat am 23. August 2023 beschlossen, die Änderun­gen der Straf­prozes­sor­d­nung (StPO) auf den 1. Jan­u­ar 2024 in Kraft zu set­zen. Die Revi­sion bet­rifft unter anderem auch das Straf­be­fehlsver­fahren (Art. 352 ff. StPO). Nach­fol­gend wird auf ins­beson­dere auf die Ein­führung von vorgängi­gen Ein­ver­nah­men Beschuldigter einge­gan­gen (Art. 352a revSt­PO).
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Revision des DNA-Profil-Gesetzes
Revi­sion des DNA-Pro­fil-Geset­zes
Am 1. August 2023 ist das rev­i­dierte DNA-Pro­fil-Gesetz in Kraft getreten. Im Wesentlichen kön­nen die Strafver­fol­gungs­be­hör­den neu die soge­nan­nte DNA-Phäno­typ­isierung nutzen.
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Anwaltsgeheimnis und interne Untersuchungen
Anwalts­ge­heim­nis und interne Unter­suchun­gen
Im Urteil 1B_509/2022 vom 2. März 2023 nahm das Bun­des­gericht Stel­lung zum Umfang des Anwalts­ge­heimniss­es bei inter­nen Unter­suchun­gen und bestätigte seine langjährige Prax­is.
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Projekt Justitia 4.0 - Digitaler Wandel der Justiz
Pro­jekt Justi­tia 4.0 – Dig­i­taler Wan­del der Jus­tiz
In sein­er Sitzung vom 15. Feb­ru­ar 2023 hat der Bun­desrat die Botschaft zum neuen Bun­des­ge­setz über die Plat­tfor­men für die elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion in der Jus­tiz (BEKJ) ver­ab­schiedet. Das Gesetz soll das Fun­da­ment für die Umset­zung des Pro­jek­ts Justi­tia 4.0” darstellen – ein­er nationalen Kom­mu­nika­tion­splat­tform, welche den Rechtsverkehr zwis­chen Behör­den, Advokatur und Jus­tiz auf dig­i­taler Ebene ermöglichen soll.
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Wir sind gerne für Sie da.

Wir ste­hen Ihnen bei allen Ihren Anliegen jed­erzeit zur Seite. Wir leg­en grossen Wert auf einen per­sön­lichen Umgang mit unseren Klien­ten und set­zen uns engagiert für Sie ein. Wir definieren gemein­same Strate­gien und suchen lösung­sori­en­tiert nach effizien­ten Lösun­gen für Ihr Anliegen.

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