Projekt Justitia 4.0 – Digitaler Wandel der Justiz
In seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Das Gesetz soll das Fundament für die Umsetzung des Projekts “Justitia 4.0” darstellen – einer nationalen Kommunikationsplattform, welche den Rechtsverkehr zwischen Behörden, Advokatur und Justiz auf digitaler Ebene ermöglichen soll.
Was in anderen Berufen – in ähnlicher Form – bereits seit Jahr(zehnt)en Standard ist, wird für Juristinnen und Juristen erst 2025 eingeführt. Es bestätigt wieder einmal, dass sich Juristinnen und Juristen mit der Nutzung neuer Technologien sehr schwer tun. Hierzu Folgendes: Obwohl digitale Eingaben seit mehreren Jahren von den jeweiligen Prozessordnungen ausdrücklich erlaubt werden (unter anderem Art. 130 ZPO; Art. 110 StPO; Art. 21a VwVG; siehe auch §71 VRG/ZH) , wird dieses “Angebot” nach unserer Erfahrung (zu) selten genutzt. Nicht nur mit Blick auf “Justitia 4.0” müssen wir jedoch mittelfristig über unseren eigenen Schatten springen und uns an der eigenen Nase nehmen. Wir haben nicht nur gegenüber unserer Umwelt eine Verantwortung, sondern auch gegenüber unseren Klienten und – aus Sicht der Justiz – gegenüber den Steuerzahlern. Die Arbeit mit digitalen Akten produziert weniger Papier und ist im Regelfall effizienter, nur schon wenn man mit AdobePro in umfangreichen Akten nach bestimmten Stichwörtern sucht. Oder wenn man ausnahmsweise ganze Textpassagen für ein Zitat in der eigenen Rechtsschrift kopiert. Oder mit Blick auf Homeoffice. In der heutigen Zeit allgegenwärtiger künstlicher Intelligenz (ChatGPT, DeepL, etc.) ist es unseres Erachtens nach enorm wichtig, neue Technologien zu nutzen, nicht zuletzt auch in der eigenen Akten- und Prozessführung.
Dass den Kantonen erlaubt wird, eine eigenständige Plattform einzurichten, ist bedauerlich. Das Projekt nimmt bereits viel Zeit in Anspruch – das Vorhaben wurde im Jahr 2016 angestossen respektive sogar im Jahr 2012 durch eine Motion von Ständerat Pirmin Bischof. Sollten einzelne Kanton eine eigene Plattform einführen, wird sich das Projekt wohl weiter verzögern, um eine Interoperabilität zwischen den Plattformen zu ermöglichen. Angesichts der langsamen Umsetzung kommen ohnehin bereits Zweifel auf, ob die Frist zur Einführung im Jahr 2025 auch wirklich eingehalten werden kann.
In seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Das Gesetz soll das Fundament für die Umsetzung des Projekts “Justitia 4.0” darstellen – einer nationalen Kommunikationsplattform, welche den Rechtsverkehr zwischen Behörden, Advokatur und Justiz auf digitaler Ebene ermöglichen soll.
Was in anderen Berufen – in ähnlicher Form – bereits seit Jahr(zehnt)en Standard ist, wird für Juristinnen und Juristen erst 2025 eingeführt. Es bestätigt wieder einmal, dass sich Juristinnen und Juristen mit der Nutzung neuer Technologien sehr schwer tun. Hierzu Folgendes: Obwohl digitale Eingaben seit mehreren Jahren von den jeweiligen Prozessordnungen ausdrücklich erlaubt werden (unter anderem Art. 130 ZPO; Art. 110 StPO; Art. 21a VwVG; siehe auch §71 VRG/ZH) , wird dieses “Angebot” nach unserer Erfahrung (zu) selten genutzt. Nicht nur mit Blick auf “Justitia 4.0” müssen wir jedoch mittelfristig über unseren eigenen Schatten springen und uns an der eigenen Nase nehmen. Wir haben nicht nur gegenüber unserer Umwelt eine Verantwortung, sondern auch gegenüber unseren Klienten und – aus Sicht der Justiz – gegenüber den Steuerzahlern. Die Arbeit mit digitalen Akten produziert weniger Papier und ist im Regelfall effizienter, nur schon wenn man mit AdobePro in umfangreichen Akten nach bestimmten Stichwörtern sucht. Oder wenn man ausnahmsweise ganze Textpassagen für ein Zitat in der eigenen Rechtsschrift kopiert. Oder mit Blick auf Homeoffice. In der heutigen Zeit allgegenwärtiger künstlicher Intelligenz (ChatGPT, DeepL, etc.) ist es unseres Erachtens nach enorm wichtig, neue Technologien zu nutzen, nicht zuletzt auch in der eigenen Akten- und Prozessführung.
Dass den Kantonen erlaubt wird, eine eigenständige Plattform einzurichten, ist bedauerlich. Das Projekt nimmt bereits viel Zeit in Anspruch – das Vorhaben wurde im Jahr 2016 angestossen respektive sogar im Jahr 2012 durch eine Motion von Ständerat Pirmin Bischof. Sollten einzelne Kanton eine eigene Plattform einführen, wird sich das Projekt wohl weiter verzögern, um eine Interoperabilität zwischen den Plattformen zu ermöglichen. Angesichts der langsamen Umsetzung kommen ohnehin bereits Zweifel auf, ob die Frist zur Einführung im Jahr 2025 auch wirklich eingehalten werden kann.