Pro­jekt Justi­tia 4.0 – Dig­i­taler Wan­del der Jus­tiz

In sein­er Sitzung vom 15. Feb­ru­ar 2023 hat der Bun­desrat die Botschaft zum neuen Bun­des­ge­setz über die Plat­tfor­men für die elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion in der Jus­tiz (BEKJ) ver­ab­schiedet. Das Gesetz soll das Fun­da­ment für die Umset­zung des Pro­jek­ts Justi­tia 4.0” darstellen – ein­er nationalen Kom­mu­nika­tion­splat­tform, welche den Rechtsverkehr zwis­chen Behör­den, Advokatur und Jus­tiz auf dig­i­taler Ebene ermöglichen soll.

Was in anderen Berufen – in ähn­lich­er Form – bere­its seit Jahr(zehnt)en Stan­dard ist, wird für Juristin­nen und Juris­ten erst 2025 einge­führt. Es bestätigt wieder ein­mal, dass sich Juristin­nen und Juris­ten mit der Nutzung neuer Tech­nolo­gien sehr schw­er tun. Hierzu Fol­gen­des: Obwohl dig­i­tale Eingaben seit mehreren Jahren von den jew­eili­gen Prozes­sor­d­nun­gen aus­drück­lich erlaubt wer­den (unter anderem Art. 130 ZPO; Art. 110 StPO; Art. 21a VwVG; siehe auch §71 VRG/ZH) , wird dieses Ange­bot” nach unser­er Erfahrung (zu) sel­ten genutzt. Nicht nur mit Blick auf Justi­tia 4.0” müssen wir jedoch mit­tel­fristig über unseren eige­nen Schat­ten sprin­gen und uns an der eige­nen Nase nehmen. Wir haben nicht nur gegenüber unser­er Umwelt eine Ver­ant­wor­tung, son­dern auch gegenüber unseren Klien­ten und – aus Sicht der Jus­tiz – gegenüber den Steuerzahlern. Die Arbeit mit dig­i­tal­en Akten pro­duziert weniger Papi­er und ist im Regelfall effizien­ter, nur schon wenn man mit Adobe­Pro in umfan­gre­ichen Akten nach bes­timmten Stich­wörtern sucht. Oder wenn man aus­nahm­sweise ganze Textpas­sagen für ein Zitat in der eige­nen Rechtss­chrift kopiert. Oder mit Blick auf Home­of­fice. In der heuti­gen Zeit all­ge­gen­wär­tiger kün­stlich­er Intel­li­genz (Chat­G­PT, DeepL, etc.) ist es unseres Eracht­ens nach enorm wichtig, neue Tech­nolo­gien zu nutzen, nicht zulet­zt auch in der eige­nen Akten- und Prozess­führung.

Dass den Kan­to­nen erlaubt wird, eine eigen­ständi­ge Plat­tform einzuricht­en, ist bedauer­lich. Das Pro­jekt nimmt bere­its viel Zeit in Anspruch – das Vorhaben wurde im Jahr 2016 angestossen respek­tive sog­ar im Jahr 2012 durch eine Motion von Stän­der­at Pirmin Bischof. Soll­ten einzelne Kan­ton eine eigene Plat­tform ein­führen, wird sich das Pro­jekt wohl weit­er verzögern, um eine Inter­op­er­abil­ität zwis­chen den Plat­tfor­men zu ermöglichen. Angesichts der langsamen Umset­zung kom­men ohne­hin bere­its Zweifel auf, ob die Frist zur Ein­führung im Jahr 2025 auch wirk­lich einge­hal­ten wer­den kann.

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