FIFA-Menschenrechtspolitik – 2. Podiumsdiskussion am 16. Mai 2025
Im Mai 2024 legten Professor Mark Pieth (Gründer des Basel Institute on Governance, Basel), Stefan Wehrenberg (Rechtsanwalt, Zürich) und Rodney Dixon KC (Barrister bei Temple Garden Chambers, London und Den Haag) der FIFA einen detaillierten Bericht vor, in dem sie konkrete Bedenken hinsichtlich der Bewerbung Saudi-Arabiens um die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2034 äusserten.
Da die FIFA darauf nicht reagierte, bekräftigten die Menschenrechtsexperten bei einer Pressekonferenz im Oktober 2024 in der Nähe des FIFA-Hauptsitzes in Zürich ihre Forderung nach Transparenz und forderten die FIFA nachdrücklich auf, bestimmte Mindeststandards für Menschenrechte einzuhalten und unabhängige Experten zu konsultieren.
Am 11. Dezember 2024 vergab die FIFA jedoch nach einem ungewöhnlich schnellen und unangefochtenen Auswahlverfahren, das vielfach kritisiert wurde und keine wesentlichen Menschenrechtsgarantien erforderte, offiziell den Zuschlag für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft an Saudi-Arabien.
Seitdem hat die FIFA keine Schritte unternommen, um die eklatanten Menschenrechtsdefizite und ‑verletzungen in Saudi-Arabien zu beheben – es scheint alles wie gewohnt weiterzugehen. Es wird nun eine Beschwerde der internationalen Experten über die internen Verfahren der FIFA wegen Nichtbeachtung ihrer eigenen Menschenrechtsrichtlinien eingereicht.
Die Referenten werden diese Beschwerde und die nächsten Schritte erörtern, um die FIFA dazu zu verpflichten, ihrer Rolle bei der Gewährleistung der Einhaltung von Menschenrechtsstandards und der Förderung sinnvoller Menschenrechtsreformen in Saudi-Arabien nachzukommen.

Im Mai 2024 legten Professor Mark Pieth (Gründer des Basel Institute on Governance, Basel), Stefan Wehrenberg (Rechtsanwalt, Zürich) und Rodney Dixon KC (Barrister bei Temple Garden Chambers, London und Den Haag) der FIFA einen detaillierten Bericht vor, in dem sie konkrete Bedenken hinsichtlich der Bewerbung Saudi-Arabiens um die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2034 äusserten.
Da die FIFA darauf nicht reagierte, bekräftigten die Menschenrechtsexperten bei einer Pressekonferenz im Oktober 2024 in der Nähe des FIFA-Hauptsitzes in Zürich ihre Forderung nach Transparenz und forderten die FIFA nachdrücklich auf, bestimmte Mindeststandards für Menschenrechte einzuhalten und unabhängige Experten zu konsultieren.
Am 11. Dezember 2024 vergab die FIFA jedoch nach einem ungewöhnlich schnellen und unangefochtenen Auswahlverfahren, das vielfach kritisiert wurde und keine wesentlichen Menschenrechtsgarantien erforderte, offiziell den Zuschlag für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft an Saudi-Arabien.
Seitdem hat die FIFA keine Schritte unternommen, um die eklatanten Menschenrechtsdefizite und ‑verletzungen in Saudi-Arabien zu beheben – es scheint alles wie gewohnt weiterzugehen. Es wird nun eine Beschwerde der internationalen Experten über die internen Verfahren der FIFA wegen Nichtbeachtung ihrer eigenen Menschenrechtsrichtlinien eingereicht.
Die Referenten werden diese Beschwerde und die nächsten Schritte erörtern, um die FIFA dazu zu verpflichten, ihrer Rolle bei der Gewährleistung der Einhaltung von Menschenrechtsstandards und der Förderung sinnvoller Menschenrechtsreformen in Saudi-Arabien nachzukommen.



















