Ver­wal­tungsrecht

Die Rechts­beziehung zwis­chen Staat und Indi­vidu­um ist durch ein­seit­ige, hoheitliche Akte geprägt. Der Staat nimmt eine über­ge­ord­nete Rolle ein, sei dies mit Blick auf Ein­bürgerun­gen, Steuer­rech­nun­gen oder Baube­wil­li­gun­gen.

Ver­wal­tungsrecht ist konkretisiertes Ver­fas­sungsrecht und bet­rifft damit ele­mentare Rechte von Indi­viduen, nicht zulet­zt auch Grun­drechte. Sind Sie von solchen hoheitlichen Akten betrof­fen oder ist staatlich­es Han­deln zur Durch­set­zung ihrer Recht­spo­si­tion notwendig, ist häu­fig schnelles Han­deln gefordert.

Wir unter­stützen Sie gerne mit unser­er Erfahrung in sämtlichen öffentlich-rechtlichen Angele­gen­heit­en und ste­hen Ihnen bera­tend zur Seite. Bei Bedarf vertreten wir Sie in Ver­fahren vor Behör­den der Gemein­den, Kan­tone und des Bun­des.