Verwaltungsrecht
Die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Individuum ist durch einseitige, hoheitliche Akte geprägt. Der Staat nimmt eine übergeordnete Rolle ein, sei dies mit Blick auf Einbürgerungen, Steuerrechnungen oder Baubewilligungen.
Verwaltungsrecht ist konkretisiertes Verfassungsrecht und betrifft damit elementare Rechte von Individuen, nicht zuletzt auch Grundrechte. Sind Sie von solchen hoheitlichen Akten betroffen oder ist staatliches Handeln zur Durchsetzung ihrer Rechtsposition notwendig, ist häufig schnelles Handeln gefordert.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Erfahrung in sämtlichen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und stehen Ihnen beratend zur Seite. Bei Bedarf vertreten wir Sie in Verfahren vor Behörden der Gemeinden, Kantone und des Bundes.